Vermietungsservice für möblierte Unterkünfte
Zu klein für eigenes Personal. Zu aufwendig fürs Nebenbei.
Königswerk unterstützt kleinere Betreiber bestehender Monteurwohnungen, Business-Apartments und möblierter Unterkünfte auf Zeit bei Anfragen, Belegung, Gästekommunikation und Reinigungskoordination.
Sie bleiben Anbieter und Vertragspartner. Buchungsumsätze gehen direkt an Sie.
Preise für den Vermietungsservice
Der passende Umfang richtet sich nach Anzahl der Einheiten, Buchungskanälen, Aufenthaltsdauer und Wechselhäufigkeit.
Kommunikation & Kalender
Für Betreiber, die Anfragen, Gästekontakt und Belegungsplanung zuverlässig abgeben möchten.
Komplett-Betreuung
Für Betreiber, die zusätzlich Preise, Reinigung und laufende Abstimmungen abgeben möchten.
Ab 3 Einheiten gelten individuell vereinbarte Staffelpreise. Erste Laufzeit 3 Monate, danach monatlich kündbar.
Die Preise gelten für standardisierte Abläufe mit überwiegend längeren Aufenthalten. Häufige Kurzaufenthalte oder besonders hoher Kommunikationsaufwand werden individuell kalkuliert.
Vor-Ort-Termine, Reinigungsleistungen und Handwerkerkosten sind nicht in der Monatspauschale enthalten.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für welche Unterkünfte der Service sinnvoll ist
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Unterkunft, sondern der laufende organisatorische Aufwand.
Monteur- und Projektwohnungen
Für Handwerker, Montageteams und Projektkräfte mit überwiegend längeren Aufenthalten.
Business-Apartments
Für Geschäftsreisende, Consultants und Mitarbeiter, die vorübergehend möbliert wohnen.
Möbliertes Wohnen auf Zeit
Für Fachkräfte, neue Mitarbeiter und Personen mit zeitlich begrenztem Wohnbedarf.
Bestehende Kurzzeitunterkünfte
Für bereits bestehende und nachweislich rechtmäßig betriebene Unterkünfte mit wechselnden Gästen.
Ein Gespräch von 15 Minuten reicht für den Anfang
Sie schildern kurz Einheiten, Aufenthaltsstruktur und Buchungskanäle. Anschließend erhalten Sie eine ehrliche Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Unterstützung sinnvoll ist.
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